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Diese Haus- und Schulordnung ist für alle Mitglieder unserer Schule verbindlich.
Wir wollen gemeinsam erreichen, dass • wir fleißig und erfolgreich arbeiten, • wir freundlich und hilfsbereit miteinander umgehen, • die Schüler sich höflich zu Lehrern, Sekretärinnen, Hausmeister und anderen weisungsberechtigten Personen verhalten und • im Haus, in der Klasse und auf dem Schulhof Ruhe, Sauberkeit und Ordnung herrschen.
Jegliche Gewalt ( körperlich / seelisch ) verletzt die Menschenwürde und wird an unserer Schule nicht geduldet.
A. GRUNDSÄTZLICHES
• Ich benutze das Hausaufgabenbuch, das an der Schule eingeführt ist. • Zum Arbeiten brauche ich Füller ( blaue Tinte ), Bleistift, Farbstifte, Radiergummi, Lineal, Geodreieck, Schere, evtl. auch Zirkel, Taschenrechner, Klebestift. Alle Hefte, Bücher, Block, Farbkasten usw. beschrifte ich mit meinem Namen und Klasse. • Handy, Gameboy, Walkman o. ä. bleiben in der Unterrichtszeit ausgeschaltet. Die Schule haftet nicht, wenn mir etwas abhanden kommt. • Unterrichtsfremde Gegenstände wie Messer, Knallkörper, Pfefferspray usw. bringe ich nicht in die Schule mit. • Der Tafeldienst sorgt dafür, dass die Tafeln zu Stundenbeginn sauber sind und Kreide, Schwamm und Lappen bereit liegen. • Der/die Klassenbuchführer/in achtet darauf, dass die Eintragungen im Klassenbuch vollständig sind. • Beschädigungen, die ich verursacht habe oder die mir aufgefallen sind, melde ich gleich bei einem Lehrer. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten. • Wenn ich mich krank fühle, spreche ich mit meinem Klassenlehrer oder Schulleiter. Nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten kann ich entlassen werden. Wenn niemand zu erreichen ist und sich mein Zustand verschlechtert, werde ich ins Krankenhaus eingewiesen. • Schulfremde Personen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Schulleiter das Schulgelände betreten. Die selbe Regelung gilt auch für das benachbarte BBZ. • Bei Alarm halte ich mich an die Fluchtpläne und Anweisungen der Lehrer.
B. VOR DEM UNTERRICHT
• Das Schulhaus ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr. Bis dahin warte ich auf dem Schulhof oder im Untergeschoss. Ich halte die Treppen frei. (Bei sehr schlechtem Wetter kann die Aufsicht entscheiden, dass ich auch den 1.Stock betrete.) • Mit dem Klingelzeichen gehe ich zu meinem Klassensaal. Die Fach- und Umkleideräume und die Sportstätten betrete ich nur, wenn mein Fachlehrer dabei ist. • Der/die Klassenbuchführer/in holt nach dem Klingelzeichen das Klassenbuch und bringt es nach Unterrichtsende wieder zurück. • Wenn ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse ist, benachrichtigt der/die Klassensprecher/in den Schulleiter.
C. IN DEN KLEINEN PAUSEN
• Ich lege mein Arbeitsmaterial für die kommende Stunde zurecht. • Ich verlasse die Klasse nur, wenn ich dringend zur Toilette muss oder den Saal wechseln soll. Bei einem Saalwechsel nehme ich meine Sachen mit.
D. IN DEN GROSSEN PAUSEN
• Ich gehe auf dem kürzesten Weg zum Schulhof. Der Lehrer verlässt als letzter den Raum und schließt ab. • Ich befolge die Anweisungen der Lehrer, des Hausmeisters und der Aufsicht führenden Schüler. • Bei starkem Regen bleibe ich im Untergeschoss und im 1.Stock. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. • Das Kaugummi kauen im Unterricht und das Mitbringen von Alkohol und Drogen aller Art ist verboten. • Ich halte den Schulhof und das Schulhaus sauber. Für Getränke benutze ich nur bruchfeste Flaschen. • Ich kann die Tischtennisplatten benutzen und mit Softbällen spielen. Harte Bälle und das Schneeball werfen sind aus Sicherheitsgründen verboten. • Ich darf im Schulgelände nicht mit Fahrrad, Moped, Skateboard oder Inlinern fahren. • Nach dem Klingeln gehe ich zügig zu meinem Klassenraum zurück. • Nur Schüler der 10. Klasse dürfen das Schulgelände verlassen, falls die Schulkonferenz dies für das jeweilige Schuljahr beschlossen hat und die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Es besteht dann keine Aufsicht und kein Versicherungsschutz durch die Schule. • Schüler/innen besuchen nur in den großen Pausen das Sekretariat.
E. NACH DEM UNTERRICHT
• Ich verlasse meinen Arbeitsplatz sauber und stelle meinen Stuhl auf die Bank. • Wartezeiten kann ich an den Sitzecken im Untergeschoss und im 1.Stock verbringen. Der Unterricht anderer Klassen darf durch mich nicht gestört werden. • Außerhalb der Unterrichtszeit darf ich das Schulgelände nur mit Erlaubnis des Hausmeisters oder eines Lehrers betreten.
F. FÜR DIE ELTERN
• Wenn ein/eine Schüler/in erkrankt, soll die Schule noch am selben Tag telefonisch informiert werden. Bei der Rückkehr in die Schule muss der/die Schüler/in spätestens nach 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorlegen, sonst werden die Fehlzeiten als "unentschuldigt" gewertet. Bei Verdacht auf unbegründetes Fehlen kann der Schulleiter ein ärztliches oder amtsärztliches Attest verlangen. Die Kosten dafür tragen die Erziehungsberechtigten. • Wenn ein/eine Schüler/in länger als 2 Wochen oder auffallend häufig nicht am Sportunterricht teilnimmt, muss ein ärztliches Attest vorliegen.
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